Beitragsordnung: (Stand: Januar 2022)
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr / Halbjahr in EUR |
01 | Aktives Mitglied | 240,- / 120,- |
02 | Geschwisterkind/Kind eines aktiven Mitglieds | 120,- / 60,- |
03 | Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften | 360,- / 180,- |
04 | Familienbeitrag (inkl. aller im Haushalt lebender Kinder + junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ, Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres | 480,- / 240,- |
05 | Fördermitglied | 90,- / – |
06 | Vereinseintritt inklusive 1. Ausstellung Judo-Pass oder Vereinswechselmodalitäten | 40,- (einmalig) |
07 | Kyu-Prüfungsgebühren inklusive DJB-Beitrag und Materialien | 20,- (einmalig) |
Junge Erwachsene, die den vergünstigten Beitrag in Anspruch nehmen möchten, müssen bei Antragsstellung einen zu diesem Zeitpunkt gültigen Ausbildungsbescheid einreichen.
Die Vergünstigung wird max. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, wenn jedes Jahr – bis spätestens 01. Mai – eine gültige (Ausbildungs-)Bescheinigung eingereicht wird.
Satzung, Sport- und Beitragsordnung können hinaus beim Vorstand angefordert werden.
Die Beiträge werden bei jährlicher Zahlweise am 01.02. eines Jahres und bei halbjährlicher Zahlung am 01.02. und am 01.08. eines Jahres abgebucht. Sofern der Lastschrifteneinzug aus technischen oder sonstigen wichtigen Gründen an diesen Tagen nicht durchgeführt werden kann, wird er schnellstmöglich nachgeholt.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens 6 Wochen vorher zum 30.6. oder 31.12. des Jahres zugestellt werden.
Eine monatliche Zahlung ist aus organisatorischen Gründen leider nur in Härtefällen nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.